FAQ¹
1. Was ist eine unvergängliche Keramikurne ?
Unvergänglich bedeutet in diesem Fall, dass sich die Keramikurne, auch wenn sie im Falle einer Erdbestattung sämtlichen Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, nicht zersetzt. Es ist zwar möglich, dass sie durch Wassereintritt in Verbindung mit Frost zerspringt, die Scherben bleiben jedoch erhalten. Dieser Fall kann aber aufgrund der Tiefe, in welcher die Urne bestattet wird, kaum eintreten da diese meist unterhalb der Frostgrenze liegt.
2. Was muss ich bei einer unvergänglichen Keramikurne beachten ?
Nicht jede Friedhofsordnung lässt die Erdbestattung einer unvergänglichen Urne zu. Daher sollte der Sachverhalt im Vorfeld mit der Friedhofsverwaltung geklärt werden. Eine Bestattung in einer Urnennische oder Stele ist jedoch auf den meisten Friedhöfen problemlos möglich. Hier sind die Maße der Urnennische zu beachten. Leider gibt es hierfür „noch“ keine Norm.
3. Kann ich eine fremd gekaufte Urne zum Bestatter mitbringen ?
Ein seriöses Bestattungsunternehmen sollte hier nichts dagegen haben. Natürlich sollten Sie trotzdem vorher nachfragen, denn es gibt doch ein paar Punkte zu beachten, z.B.:
- ob die im Krematorium verwendete Aschekapsel in die mitgebrachte Überurne passt
- ob die mitgebrachte Überurne für die gewählte Bestattungsart zugelassen ist
4. Wie lange dauert die Sonderanfertigung einer Schmuckurne ?
Eine individuelle Sonderanfertigung dauert ca. 10 Tage zzgl. Versanddauer. Die Gründe hierfür sind auf meiner Startseite unter
dem Punkt „die Herstellung kurz erklärt“ genauer beschrieben.
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